Beschluss zu TOP 9
Der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das Wohngebiet „Kohlstatt und Galgenfeld“ zwischen den Ortsteilen Landerzhofen und Attenhofen der Stadt Greding wird zugestimmt, da Belange des Marktes Thalmässing nicht beeinträchtigt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.